Zwei Personen nutzen Smartphones bei Kaffee und Kuchen auf einem Tisch im Straßencafé.

KI-Training mit Nutzerdaten Einstweilige Verfügung gegen Meta beantragt

Stand: 13.05.2025 15:30 Uhr

Schon bald will Meta Nutzerdaten zum Training seiner KI-Software heranziehen. Die Verbraucherzentrale NRW will dies jetzt gerichtlich stoppen lassen.

Im Streit über die Verwendung von Nutzerdaten für das Training der KI-Software Meta AI hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen jetzt eine einstweilige Verfügung gegen Meta beantragt. Das Oberlandesgericht Köln solle die geplante Nutzung personenbezogener Daten für das KI-Training im Eilverfahren stoppen, teilten die Verbraucherschützer mit. Vor einer Woche hatte die Verbraucherzentrale Meta bereits abgemahnt.

Ab dem 27. Mai will der US-Konzern in seinen Diensten Facebook und Instagram veröffentlichte Beiträge europäischer Nutzerinnen und Nutzer für KI-Trainingszwecke verwenden. Meta berufe sich dabei auf ein "berechtigtes Interesse" und verwende die Daten, sofern die Kunden nicht aktiv widersprächen, so die Verbraucherzentrale NRW. Darin sehen die Verbraucherschützer nach eigenen Angaben einen Verstoß gegen europäisches Datenschutzrecht.

Meta: Halten uns an die Richtlinien

Meta weist die Vorwürfe zurück. "Unser Ansatz entspricht den klaren Richtlinien, die im Dezember vom Europäischen Datenschutzausschuss vorgegeben wurden, und folgt umfangreichen und fortlaufenden Gesprächen mit der irischen Datenschutzkommission, unserem federführenden Datenschutzregulator in Europa", erklärte ein Sprecher.

Man habe den Menschen in der EU eine Möglichkeit gegeben, gegen die Nutzung ihrer Informationen für diese Zwecke Einspruch zu erheben, und sie über dieses Recht per E-Mail und In-App-Benachrichtigungen informiert.

"Dieses Training ist in der Branche üblich und entscheidend dafür, dass unsere modernen KI-Produkte und -Modelle die deutsche Kultur, Sprache und Geschichte zunehmend besser verstehen und wiedergeben", hatte Meta vergangene Woche erklärt.

VZ: Entwicklung von KI auf fairer Grundlage

Dem entgegnet Verbraucherzentralen-Datenschutzexpertin Christine Steffen: "Mit dem Antrag auf einstweilige Verfügung wollen wir verhindern, dass Meta Fakten schafft, bevor die Rechtslage geklärt ist. Sind die Daten erst einmal für KI verwendet worden, ist ein Rückruf kaum noch möglich."

Es sei nicht das Ziel der Verbraucherzentrale, die Entwicklung Künstlicher Intelligenz zu verhindern, sondern sicherzustellen, dass sie auf einer rechtsstaatlichen und fairen Grundlage erfolge. Verbraucher sollten die Kontrolle über ihre persönlichen Daten behalten.

Laut Verbraucherzentrale können Nutzerinnen und Nutzer der Verwendung ihrer öffentlichen Informationen für KI-Trainingszwecke vor dem 27. Mai widersprechen. Eine Anleitung dazu bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Homepage an.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 02. Mai 2025 um 11:42 Uhr.