Till Backhaus, Landwirtschaftsminister MV nach Wolfsriss in Redderstorf

Mecklenburg-Vorpommern Landtag MV hebt Immunität von Agrarminister Till Backhaus auf

Stand: 14.05.2025 18:09 Uhr

Die Staatsanwaltschaft kann weiter gegen Agrarminister Till Backhaus wegen eines Wolf-Abschusses ermitteln und ihn anklagen, denn der Landtag hat die Immunität des SPD-Politikers aufgehoben.

Der Landtag hat ohne Debatte die Immunität von Mecklenburg-Vorpommerns Agrar- und Umweltminister Till Backhaus (SPD), der gleichzeitig Landtagsabgeordneter ist, einstimmig aufgehoben. Damit kann die Staatsanwaltschaft Rostock Backhaus gegebenenfalls wegen des Abschusses eines Wolfes im Landkreis Rostock im April 2020 anklagen. Die Ermittler werfen Backhaus einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz vor. Der Minister hatte demnach darauf hingewirkt, dass "ein wildlebendes, streng geschütztes Tier getötet" wurde. Derselbe Vorwurf wird mehreren Mitarbeitern des Ministeriums sowie des Landkreises Rostock gemacht.

Backhaus weist Vorwürfe zurück

Backhaus wies den Vorwurf bereits Anfang Mai zurück. Die Wolfsfähe habe sich wiederholt einem Hofhund genähert und "sich offenbar auch mit diesem gepaart", argumentierte der Minister. Es habe die Gefahr der Entstehung von Wolfshybriden und damit eine Gefahr für die Wolfspopulation bestanden. Deshalb habe der Landkreis Rostock auf Antrag des Ministeriums eine Abschussgenehmigung erteilt. Wie ein Ministeriumssprecher bestätigte, stellte sich bei der Obduktion allerdings heraus, dass die Wolfsfähe nicht trächtig war.

Wolfsabschuss auch Thema vor Gericht

Der Rechtsausschuss des Landtags hatte die Aufhebung der Immunität bereits vor einer Woche befürwortet. Der Wolfsabschuss beschäftigt auch die Verwaltungsgerichte. Nachdem das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommerns den Abschuss im Februar dieses Jahres für illegal erklärte, haben das Ministerium und der Landkreis Rostock Revision beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) eingelegt. Die Strafbarkeit des Abschusses hänge aber nicht von der Entscheidung dieses Gerichtes ab, so die Rostocker Staatsanwaltschaft. Das unerlaubte Töten von Wölfen wird mit einer Geldstrafe von 50.000 Euro oder Gefängnis bestraft.

Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Radio MV | Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern | 14.05.2025 | 20:00 Uhr