Außenansicht Theresienkrankenhaus Mannheim

Baden-Württemberg Messerangriff vor Mannheimer Theresienkrankenhaus: Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Stand: 13.05.2025 15:15 Uhr

Nach dem Urteil wegen einer Messerstecherei am Mannheimer Theresienkrankenhaus hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Unter anderem ein Mann muss über fünf Jahre in Haft.

Von Wolfgang Kessel, Gabriela Becker-Jahn

Im Verfahren um einen Messerangriff vor dem Mannheimer Theresienkrankenhaus hat die Staatsanwaltschaft Mannheim Revision gegen das Urteil eingelegt. Das teilte eine Sprecherin auf SWR-Anfrage mit. Die Kammer hatte am Montag einen der sechs Angeklagten unter anderem wegen versuchten Mordes zu fünf Jahren und 10 Monaten Haft verurteilt. Die weiteren fünf Männer erhielten wegen Beihilfe Bewährungsstrafen. Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen auf gemeinschaftlichen versuchten Mord plädiert und deutlich höhere Haftstrafen gefordert.

Messerangriff vor Krankenhaus: Relativ milde Strafen

Die Oberstaatsanwältin hatte für den Haupttäter auf elf Jahre Haft plädiert. Der Vorsitzende Richter begründete am Montag die mildere Strafe damit, dass der Mann im Verfahren gestanden hatte, mit einem Messer auf sein Opfer losgegangen zu sein. Das Opfer war durch vier Messerstiche lebensgefährlich verletzt worden. Das ärztliche Personal im Theresienkrankenhaus hatte den Mann nur durch mehrere Not-Operationen vor dem Tod bewahren können. Zudem, so der Richter, habe der Hauptangeklagte dem Opfer mittlerweile ein Schmerzensgeld von 20.000 Euro gezahlt.

Das Geständnis des Mannes habe es dem Gericht erleichtert, angemessene Strafen auszusprechen, so der Richter. Von der Tat habe es zum Beispiel kein Material von Video-Überwachungskameras gegeben.

Urteil in Mannheim: Eine Haftstrafe, fünf Bewährungsstrafen

Der Bruder des Haupttäters erhielt eine zweijährige Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung. Auch für ihn hatte die Oberstaatsanwältin elf Jahre Haft gefordert. Die weiteren vier Beteiligten - ein Cousin der Brüder und drei Freunde - bekamen Bewährungsstrafen zwischen sechs und zehn Monaten wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Auch die Anwälte der sechs angeklagten Männer haben nun eine Woche Zeit, Revision gegen das Urteil einzulegen. Am Freitag wird ein von diesem Prozess abgetrenntes Verfahren gegen zwei weitere Beteiligte der Messerstecherei fortgesetzt. Der Vorwurf lautet laut der Staatsanwältin hier auf versuchten Mord.

Ein Richter geht in einem Sitzungssaal des Landgerichts an der Richterbank zu seinem Sitzplatz. Im Vordergrund stehen Bücher mit der Aufschrift "StPO", "StGB" und "Strafrecht".

Das Landgericht Mannheim

War Streit um türkische Politik Anlass für Auseinandersetzung?

Anlass der Messerstecherei war ein Streit in einem Döner-Imbiss in der Mannheimer Innenstadt in der Nacht auf den 31. Mai 2024 gewesen. Der Grund dafür ist unklar. Zwischenzeitlich war die Rede von einem Streit um die türkische Politik gewesen, um die PKK (kurdische Arbeiterpartei) und die "grauen Wölfe" (eine ultranationalistische Bewegung in der Türkei, Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung). Das ließ sich aber in den Ermittlungen und im Prozess nicht eindeutig nachweisen.

Söhne von Dönerimbiss-Besitzer wollten laut Gericht Rache

Das spätere Opfer hatte laut Gericht während des Streits auf den Besitzer des Dönerladens eingeschlagen. Der Dönerimbiss-Besitzer kam daraufhin mit leichten Verletzungen ins Uniklinikum Mannheim. Dann kam es zu einer Rangelei, bei der der Angreifer ebenfalls verletzt wurde und im Theresienkrankenhaus behandelt werden musste. Dort wollten die zwei Söhne des Imbiss-Besitzers dem Gericht zufolge Rache wegen des Angriffs auf ihren Vater nehmen. Sie lauerten dem Mann dort auf. Zusammen mit einem Cousin und drei Freunden setzten sie ihren Plan schließlich um. Einer der Brüder, der Haupttäter, benutzte dabei ein Messer. Ein Mann aus der Angreifergruppe schlug eine Mitarbeiterin des Krankenhauses, die das Geschehen unfreiwillig gesehen hatte. Die Frau hatte gerade eine Raucherpause vor dem Krankenhauseingang gemacht. Sie wurde leicht verletzt.

Richter in Mannheim: "Schwerkriminelle Tat"

Der Richter sprach am Montag zu Beginn seiner Urteilsbegründung von einer "schwerkriminellen Tat", bei der ein Mensch beinahe ums Leben gekommen wäre. Zu Beginn des Verfahrens sei das gemeinschaftliche Schweigen der Angeklagten ein Problem gewesen, so der Richter weiter. Die Männer hätten sich erst ab dem vierten Prozesstag zur Tat geäußert. Die Anwälte und die Angeklagten sollten sich fragen, ob es nicht sinnvoller sei, früher "mit den ermittelnden Behörden zusammenzuarbeiten, statt an Taten wie diesen mitzuwirken".

Sendung am Mo., 12.5.2025 16:30 Uhr, Nachrichten SWR Studio Mannheim

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